Pflegereform:
CDA Neunkirchen kämpft für eine faire Neuregelung beim Elternunterhalt für pflegende Angehörige!
CDA-Vorsitzender Thomas Schmitt: „Es darf nicht das Gefühl entstehen, dass man sich in Deutschland nichts mehr aufbauen kann!“
Der Kreisverband Neunkirchen der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA) fordert bei der weiteren Ausgestaltung der Pflegereform eine Beibehaltung der Einkom- mensgrenze i.H.v. 100.000 Euro Jahresbruttoeinkommen, die im Zuge des Angehörigenent- lastungsgesetzes im Jahr 2020 eingeführt wurde. Im Falle einer unumgänglichen Neurege- lung fordert sie die Berücksichtigung möglicher Folgeeffekte wie Arbeitszeitreduzierung, ge- ringere Beitragszahlungen, geringere Steuereinnahmen, Belastungen von Sparern, Eigen- heimbesitzern, den Aufbau von Hindernissen bei der Eigentums-, Vermögensbildung und Eigenvorsorge sowie den entstehenden Verwaltungsaufwand und Vertrauensverluste bei pflegenden Angehörigen. CDA-Kreisvorsitzender Thomas Schmitt betont: „Eine Absenkung der geltenden Grenze beim Elternunterhalt wäre kein rein technischer Eingriff in ein einzel- nes Sozialgesetz. Sie hätte Auswirkungen auf Familien, auf Vermögensbildung, auf Arbeitsan- reize, auf kommunale Haushalte und mittelbar auch auf die Sozialversicherungssysteme. Genau deshalb darf eine solche Frage nicht isoliert betrachtet werden.“
Nach geltender Rechtslage werden Kinder pflegebedürftiger Eltern im Rahmen der Hilfe zur Pflege grundsätzlich erst dann zum Elternunterhalt herangezogen, wenn ihr jährliches Ge- samteinkommen über 100.000 Euro liegt. Eine Änderung dieser Grenze wäre aus Sicht der CDA Neunkirchen politisch und rechtlich ein erheblicher Schritt. Sie kann nicht nebenbei ent- schieden werden, sondern muss im Gesetzgebungsverfahren sorgfältig begründet, beraten und bewertet werden. „Wer sich über Jahre von seinem Arbeitseinkommen etwas für die eigene Absicherung angespart oder ein Eigenheim aufgebaut hat, darf nicht den Eindruck bekommen, am Ende gerade deshalb schlechter dazustehen. Eigentum, Altersvorsorge und familiäre Verantwortung sind keine Privilegien, sondern Ausdruck von Leistung, Verzicht und Vorsorge. Ein Staat, der Bürgerinnen und Bürger zu Eigenverantwortung auffordert, darf die- se Eigenverantwortung später nicht pauschal bestrafen. Am Ende geht es hierbei auch um das Aufstiegs- und Wohlstandsversprechen unseres Landes, das an der Stelle nicht gebrochen werden darf!“, bekräftigt Schmitt die Forderung der CDA Neunkirchen, die sie auch beim diesjährigen Landestag der CDA Saar am 28. August in Ensdorf beschließen will. Aus Sicht der CDA Neunkirchen darf es auch nicht zu Fehlanreizen kommen. Wenn eine ge- setzliche Grenze so ausgestaltet wird, dass Menschen durch Arbeitszeitreduzierung knapp darunterfallen können, entstehen genau solche Fehlanreize. Eine Maßnahme, die eigentlich die öffentlichen Haushalte entlasten soll, würde dann an anderer Stelle Einnahmen mindern. Weniger Arbeitszeit bedeutet geringere Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversiche- rung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Hinzu kommen geringere Steuer- zahlungen. Solche Ausweichreaktionen müssen in einer seriösen Gesetzesfolgenabschätzung miteinbezogen werden.
Die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA) ist der Sozialflügel der CDU. Ihre Mit- glieder engagieren sich vor allem auf Feldern der Sozialpolitik wie Arbeitsmarkt, Rente, Pflege und Gesundheit.
Weitere Infos stehen im Internet auf www.cda-bund.de und www.cda-saar.de.