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    Quelle: DWD

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    Quelle: DWD

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    Quelle: DWD

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    Quelle: DWD

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    Warnstufe: Warnstufe 1

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    Am Samstag wird bis zu einer Höhe von 400m eine starke Wärmebelastung erwartet. Am Sonntag wird bis zu einer Höhe von 400m eine starke Wärmebelastung erwartet. Heute ist der 2. Tag der Warnsituation in Folge.

    Quelle: DWD

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    Quelle: DWD

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Land unterstützt Kommunen, Unternehmen, Vereine und Privathaushalte

Von Redaktion Landespolitik | 30.07.2026 15:05 | Lesedauer: 2 Minuten

Die neue Förderrichtlinie Klimaanpassung unterstützt Kommunen, Unternehmen, Vereine und private Haushalte bei der Bewältigung der Folgen des Klimawandels und fördert den Ausbau der Ladeinfrastruktur sowie generationengerechtes Wohnen. Gefördert werden Maßnahmen zur Hochwasserprävention, Begrünung und Energieeffizienz mit unterschiedlichen Zuschüssen. Insgesamt stehen für 2026 und 2027 bis zu 5…
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Staatskanzlei (SK)

Staatskanzlei (SK)

Förderung von Klimaschutz, E-Mobilität und barrierefreiem Wohnen

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Neue Förderrichtlinie aus Klimaschutzkonzept abgeleitet

Die neue Förderrichtlinie „Klimaanpassung, Ladeinfrastruktur und generationengerechtes Wohnen“ soll dabei unterstützen, sich besser auf die Folgen des Klimawandels wie Hitze, Starkregen und Hochwasser vorzubereiten sowie den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität und Pilotprojekte für generationengerechtes Wohnen im Saarland voranzubringen. Sie schließt dabei gezielt Lücken im bisherigen Förderportfolio.

Die Richtlinie richtet sich bei der Klimaanpassung an vier Zielgruppen:

  • Kommunen und ihre Einrichtungen
  • Kleine und mittlere Unternehmen
  • Vereine und weitere zivilgesellschaftliche Organisationen
  • Private Eigentümerinnen und Eigentümer in Besitz eines HKC-Hochwasserpasses

Gefördert werden unter anderem Voruntersuchungen von Kommunen zur Sicherung kritischer Infrastrukturen, Managementkonzepte, Frühwarnsysteme sowie Pilotprojekte im Katastrophenschutz.

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Darüber hinaus unterstützt die neue Richtlinie mit einer Förderquote von 70 Prozent Investitionen von Kommunen im Außenbereich und kommunalen Gebäude, wie z. B. durch begrünte Straßenräume, grüne Wartehäuschen oder mobile Regentonnen. Mit 50 Prozent bezuschusst werden unter anderem Trinkwasserbrunnen und Trinkwasserspender im öffentlichen Raum, Verschattungselemente wie Sonnensegel oder UV-Schutzzelte oder sickerfähige Beläge. Die Bagatellgrenze liegt bei 1.000 Euro Fördermitteln, die maximale Fördersumme beträgt 20.000 Euro.

Auch kleine und mittlere Unternehmen, Vereine und weitere zivilgesellschaftliche Organisationen können notwendige Klimaanpassungsmaßnahmen über die neue Richtlinie fördern lassen.  Neben Investitionen in Gebäude und Außenbereiche wird in diesem Fall auch eine Initialberatung zur Klimaanpassung gefördert. Die Fördersätze reichen von 30 bis 80 Prozent, je nach Antragsteller und Fördergegenstand. Sie können, ebenso wie die maximalen Fördersummen und die Bagatellgrenzen, der Förderrichtlinie entnommen werden.

Die Richtlinie unterstützt auch private Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen aus einem zuvor erstellten HKC-Hochwasserpass abgeleitet werden. Gefördert werden Maßnahmen mit einem Zuschuss von 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die maximale Fördersumme beträgt 15.000 Euro, die Bagatellgrenze liegt bei 1.000 Euro Fördermitteln.

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Auch bei der Ladeinfrastruktur sollen gezielt Lücken geschlossen werden. Die Förderrichtlinie zielt dabei auf Kommunen sowie kleine und mittlere Unternehmen ab. Dabei geht es zum einen um die Beschaffung und Einrichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur sowie die Erweiterung bestehender Struktur durch zusätzliche Ladepunkte in kleinen Gemeinde- und Stadtbezirken (bis 4.000 Einwohnerinnen und Einwohner). Zum anderen wird in Ballungsgebieten auch explizit die Errichtung von Ladeinfrastruktur für Mitarbeitende abgedeckt.

Im Bereich des generationengerechten Wohnens soll durch Modellprojekte gezeigt werden, wie Bestandsgebäude an neue Lebenslagen angepasst und zugleich energetisch modernisiert werden können.

Für September/Oktober werden aktuell Veranstaltungen zum Austausch mit den Kommunen und anderen Zielgruppen der Förderrichtlinie in verschiedenen Formaten geplant.

Für die Umsetzung der Förderrichtlinie für mehr „Klimaanpassung, Ladeinfrastruktur und generationengerechtes Wohnen“ stehen in den Jahren 2026 und 2027 jeweils bis zu 2,5 Millionen Euro aus dem Sondervermögen zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Förderrichtlinie gibt es hier: Förderrichtlinie Klimaanpassung

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Quelle:
Politik
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Klimaschutz
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