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      In Schauernähe treten Windböen mit Geschwindigkeiten bis 60 km/h (17 m/s, 33 kn, Bft 7) aus südwestlicher Richtung auf.

      Quelle: DWD

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    Anpassung der Corona-Verordnung im Saarland

    Von Redaktion Gesundheit | 31.05.2022 20:38 | Lesedauer: 2 Minuten

    In Saarland lockern sich Regeln für die Pflege: FFP-2 Maskenpflicht entfällt für Beschäftigte. Gesundheitsminister Dr. Magnus Jung: 'Wir gehen einen weiteren Schritt in Richtung Normalität.
    Die im Bild sichtbare Person ist Dr. …, der Minister für…, im… …-Rat. Im Hinter­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­

    WEGFALL DER FEE-P-2-MASCHINENPFLICHT IN DER PLEGE.

    Lockerungen in Pflege: FFP-2 Maskenpflicht entfällt für Beschäftigte

    • SaarlandToday in Deutsch

    <h2><strong>Wegfall der FFP-2 Maskenpflicht in der Pflege</strong></h2>

    <p>Die Corona-Verordnung wurde heute im Ministerrat inhaltlich angepasst und um zwei Wochen verlängert. Die Verordnung tritt am 5. Juni 2022 in Kraft und am 18. Juni 2022 außer Kraft.</p>

    <p>Gesundheitsminister Dr. Magnus Jung betont dazu: „Die gegenwärtige Phase der Pandemie erlaubt uns weitere Lockerungen, auch im Bereich der Pflege. Es ist wichtig, dass wir die Situation nutzen und mögliche Lockerungen nicht verpassen – insbesondere mit Blick auf den Herbst und einer potentiellen neuen Welle, die erneute Einschränkungen erfordern könnte. Mit dem Wegfall der FFP2-Maskenpflicht in Alten- und Pflegeheimen, gehen wir auch für unsere Pflegekräfte im Saarland einen weiteren Schritt in Richtung Normalität. Mit Blick auf die Sommermonate und heißen Temperaturen können wir mit der Änderung die ohnehin hohe Arbeitsbelastung verringern. Darüber hinaus werden aktuell Lockerungen der Besuchsregelungen in medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäusern beraten.“</p>

    <p><strong>Änderung der Corona-Verordnung</strong></p>

    <p>Besucherinnen und Besucher sowie Beschäftigte in Alten- und Pflegeeinrichtungen, den besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe und in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege müssen eine medizinische Maske tragen. Für Beschäftigte entfällt die Maskenpflicht außerhalb der direkten Versorgung von Bewohnern. Hierbei ist maßgeblich, dass der Kontakt unter Einhaltung von angemessenen Abständen und bei der indirekten Versorgung stattfindet.</p>

    <p>Für Bewohnerinnen und Bewohner, die in stationären Alten- und Pflegeeinrichtungen und besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe leben oder Gästen in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege wird das Tragen einer Medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske) empfohlen.</p>

    <p>„Weniger rechtliche Vorgaben bedeuten immer auch mehr Eigenverantwortung für jeden Einzelnen. Liebe Saarländer:innen: Schützen Sie weiter Ihre Mitmenschen. Sehen Sie von Besuchen in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen ab, sollten sie beispielsweise Erkältungssymptome aufweisen. Die Umsetzung der allgemeinen Hygieneempfehlungen wie regelmäßiges Händewaschen und Testen sowie das Tragen von Schutzmasken sind darüber hinaus weiter von zentraler Bedeutung bei der Bekämpfung des Coronavirus“, appelliert Jung abschließend.</p>

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    Quelle:
    Presse und Öffentlichkeitsarbeit der Saarländischen Landesregierung
    Schlagworte:
    Corona-Verordnung
    Saarland
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    Ministerrat
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