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    Aktive Warnungen im Saarland

    • Amtliche WARNUNG vor STARKEM GEWITTER

      Region: Merzig

      Warnstufe: Warnstufe 2

      Gültig: 04.06.2026 15:03 Uhr – 04.06.2026 17:30 Uhr

      Es treten Gewitter auf. Dabei gibt es Sturmböen mit Geschwindigkeiten zwischen 65 km/h (18 m/s, 35 kn, Bft 8) und 75 km/h (21 m/s, 41 kn, Bft 9).

      Quelle: DWD

    • Amtliche WARNUNG vor STARKEM GEWITTER

      Region: Saarlouis

      Warnstufe: Warnstufe 2

      Gültig: 04.06.2026 15:03 Uhr – 04.06.2026 17:30 Uhr

      Es treten Gewitter auf. Dabei gibt es Sturmböen mit Geschwindigkeiten zwischen 65 km/h (18 m/s, 35 kn, Bft 8) und 75 km/h (21 m/s, 41 kn, Bft 9).

      Quelle: DWD

    • Amtliche WARNUNG vor WINDBÖEN

      Region: Saarbrücken

      Warnstufe: Warnstufe 1

      Gültig: 04.06.2026 10:00 Uhr – 04.06.2026 20:00 Uhr

      In Schauernähe treten Windböen mit Geschwindigkeiten bis 60 km/h (17 m/s, 33 kn, Bft 7) aus südwestlicher Richtung auf.

      Quelle: DWD

    DWD-Warnung im Zeitraum dieses Tages gültig

    • Amtliche WARNUNG vor STARKEM GEWITTER

      Region: Merzig

      Warnstufe: Warnstufe 2

      Gültig: 04.06.2026 15:03 Uhr – 04.06.2026 17:30 Uhr

      Es treten Gewitter auf. Dabei gibt es Sturmböen mit Geschwindigkeiten zwischen 65 km/h (18 m/s, 35 kn, Bft 8) und 75 km/h (21 m/s, 41 kn, Bft 9).

      Quelle: DWD

    • Amtliche WARNUNG vor STARKEM GEWITTER

      Region: Saarlouis

      Warnstufe: Warnstufe 2

      Gültig: 04.06.2026 15:03 Uhr – 04.06.2026 17:30 Uhr

      Es treten Gewitter auf. Dabei gibt es Sturmböen mit Geschwindigkeiten zwischen 65 km/h (18 m/s, 35 kn, Bft 8) und 75 km/h (21 m/s, 41 kn, Bft 9).

      Quelle: DWD

    • Amtliche WARNUNG vor WINDBÖEN

      Region: Saarbrücken

      Warnstufe: Warnstufe 1

      Gültig: 04.06.2026 10:00 Uhr – 04.06.2026 20:00 Uhr

      In Schauernähe treten Windböen mit Geschwindigkeiten bis 60 km/h (17 m/s, 33 kn, Bft 7) aus südwestlicher Richtung auf.

      Quelle: DWD

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    Zoll warnt vor Gefahren bei Silvesterfeuerwerk

    Von Redaktion Polizeireport | 22.12.2022 22:18 | Lesedauer: 1 Minute

    • SaarlandToday in Deutsch

    <p>Doch dabei ist Vorsicht geboten - und das nicht erst bei der Verwendung der Feuerwerkskörper, sondern bereits beim Kauf. Insbesondere in den Tagen vor Silvester werden Feuerwerkskörper unbekannter Herkunft oder mit mangelnder Verarbeitung angeboten und eingeführt.</p>

    <p>Im schlimmsten Fall hat die Verwendung dieser Raketen und Knaller lebensgefährliche Folgen für Gesundheit und Leben. Daneben ist auch mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Die Einfuhr von nicht konformitätsbewertetem und nicht mit dem CE-Kennzeichen versehenem Feuerwerk ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten und strafbar. Dies gilt auch, wenn die CE-Kennzeichnung gefälscht sein sollte.</p>

    <p>Es wird stets ein Strafverfahren eingeleitet, die Feuerwerkskörper werden beschlagnahmt oder sichergestellt.</p>

    <p>Außerdem ist zu beachten, dass bereits für bestimmte Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (z. B. Blitz-Knallsätze) eine besondere sprengstoffrechtliche Erlaubnis erforderlich ist. Für Feuerwerk der Kategorien F3 und F4 ist diese stets ohne Ausnahme erforderlich.</p>

    <p>"Nicht konformitätsbewertetes Feuerwerk ist äußerst gefährlich und kann mit extremen Risiken verbunden sein. Selbst bei vorsichtiger Verwendung können diese Feuerwerkskörper zu schlimmen Verletzungen, wie Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen und Augenlicht oder Verätzungen führen.", so Maike Ames, Pressesprecherin des Hauptzollamts Saarbrücken. "Wer sich selbst und andere nicht gefährden will und darüber hinaus keine unangenehmen strafrechtlichen Konsequenzen tragen will - für den gilt: Finger weg von nicht erlaubtem Feuerwerk!"</p>

    <p>Der Zoll rät daher dringend, nur konformitätsbewertetes und mit dem CE-Kennzeichen versehenes Feuerwerk zu kaufen.</p>

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