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    • Amtliche WARNUNG vor WINDBÖEN

      Region: Saarbrücken

      Warnstufe: Warnstufe 1

      Gültig: 04.06.2026 10:00 Uhr – 04.06.2026 20:00 Uhr

      In Schauernähe treten Windböen mit Geschwindigkeiten bis 60 km/h (17 m/s, 33 kn, Bft 7) aus südwestlicher Richtung auf.

      Quelle: DWD

    DWD-Warnung im Zeitraum dieses Tages gültig

    • Amtliche WARNUNG vor WINDBÖEN

      Region: Saarbrücken

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    Mehr Verbraucherschutz

    Von Redaktion Landespolitik | 20.11.2024 16:18 | Lesedauer: 2 Minuten

    Das Saarland bringt in der kommenden Bundesratssitzung am Freitag, den 22. November 2024, eine Initiative ein, die darauf abzielt, Inhalts- oder Qualitätsveränderungen bei Produkten in Supermärkten und großen Einzelhandelsgeschäften zu kennzeichnen. Dadurch soll eine bestehende Gesetzeslücke geschlossen und mehr Transparenz geschaffen werden.
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    Saarland bringt Initiative zur Kennzeichnung von Mogelpackungen im Bundesrat ein

    • SaarlandToday in Deutsch

    Mit dem Antrag „Mogelpackungen kennzeichnen: Verbraucher und Umwelt schützen“ möchte das Saarland Schluss mit Mogelpackungen machen. Die saarländische Verbraucherschutzministerin Petra Berg wird dazu auch am 22. November im Plenum des Bundesrats sprechen: „Immer wieder stellen Verbraucherschutzorganisationen Täuschungen im Bereich Verpackung fest. Allen voran die Verbraucherzentrale Hamburg, die jährlich sogar die Mogelpackung des Jahres vergibt. Trotzdem nehmen Täuschungspackungen immer weiter zu. Mit unserer Initiative wollen wir diesen Trend eindämmen.“

    Im Fokus der Initiative stehen zwei Phänomene: Das Beibehalten der bekannten Verpackungsgröße mit weniger Inhalt zu einem gleichbleibenden oder höheren Preis, was Fachleute als „Shrinkflation“ bezeichnen. Und die sogenannte „Skimpflation“, bei der teurere und hochwertigere Zutaten durch minderwertigere und damit günstigere ersetzt werden.

    Es gibt bereits mehrere Gesetze und EU-Richtlinien, die Regelungen beinhalten, um Täuschungspackungen zu bekämpfen, allerdings sind diese nicht konkret genug, um Verbraucherinnen und Verbraucher in der Praxis wirksam zu schützen.

    2021 hat eine Studie im Auftrag des Verbraucherzentrale-Bundesverbandes ergeben, dass jedes Jahr 1,4 Millionen Mülltonnen in Deutschland eingespart werden könnten, wenn Hersteller auf überdimensionierte Luft-Verpackungen verzichten würden.

    Mit der saarländischen Initiative soll eine geeignete Kennzeichnungen von Inhalts- oder Qualitätsveränderungen bei Produkten in Supermärkten und großen Einzelhandelsgeschäften eingeführt werden. Diese Kennzeichnung soll für einen Zeitraum von sechs Monaten erfolgen und in Kraft treten, sobald das Produkt mit einer der oben genannten Mengen- oder Qualitätsveränderungen im Handel erhältlich ist.

    Darüber hinaus schlägt das Saarland vor, auf nationaler Ebene eine Meldestelle mit Informationsfunktion für Verbraucherinnen und Verbraucher einzurichten. Weiterhin fordert es, eine einheitliche EU-Regelung mit herstellerseitiger Kennzeichnungspflicht direkt auf den Produkten sowie eine gesetzliche Festlegung eines produktgruppenbezogenen Mindestfüllgrads beziehungsweise eine Freiraumobergrenze einzuführen.

    Als Vorbild kann die französische Supermarktkette Carrefour dienen. Sie hat im Herbst 2023 angefangen, eigenständig auf irreführende Verpackungen hinzuweisen. Seit dem 1. Juli gilt in Frankreich ein entsprechendes Gesetz, das Mogelpackungen durch die Supermärkte gekennzeichnet werden müssen.

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    Quelle:
    Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
    Schlagworte:
    Verbraucherschutz
    Mogelpackungen
    Bundesrat
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